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Kirchenweg – Alle Fakten: Aus Sicht des Verfassers

Jetzt auch bei facebook zu finden.

Wir haben von der Pressesprecherin der Stadt Kiel über ihren Privataccount bei Facebook folgenden Kommentar erhalten:

„Es ist absolut unredlich, eine dauerhafte Wohnsituation mit einer Notunterkunft zu vergleichen, die Menschen für wenige Stunden einen Schlafplatz und Versorgung bietet.“

Wir möchten hierzu wie folgt Stellung nehmen:
Viel schlimmer als die Unfähigkeit ist die Unredlichkeit der Landeshauptstadt Kiel.

Unredlich ist es Flüchtlinge auf dem Nordmarksportfeld auf dreieinhalb Quadratmeter je Person
unterzubringen und gleichzeitig eine mehr als doppelt so große Fläche als Überbelegung zu titulieren.

Unredlich ist es in einer Pressemitteilung bewusst unrichtige Bewohnerzahlen im Kirchenweg 34 zu nennen, obwohl das Einwohnermeldeamt bereits im Mai 2015 die eigenen Zahlen für falsch hielt.

Unredlich ist es sich als soziale Stadt vor den Karren eines privaten Vereins mit Zweck der Gentrifizierung spannen zu lassen.

Unredlich ist es sich nicht von den Ansichten dieses Vereins zu distanzieren, Sinti und Roma aus Bulgarien seien keine „normalen Menschen“.

Unredlich ist es diesen Verein 14 Tage vor dem Betroffenen über behördliche Maßnahmen zu informieren.

Unredlich ist es eine Pressemitteilung über den Inhalt des Bescheides vor Kenntnis durch den Betroffenen zu veröffentlichen.

Unredlich ist es mehrfach innerhalb weniger Wochen die Bewohner im Kirchenweg 34 durch städtische Mitarbeiter heimzusuchen und ohne Ankündigung Zugang zu den Zimmern zu verlangen.

Unredlich ist es mit Bürgern aus EU-Staaten mit der Obdachlosigkeit zu bedrohen, obwohl sie einen gültigen Mietvertrag für eine Unterkunft haben.

Unredlich ist es erst auf Druck der Presseöffentlichkeit eine Veranstaltung für die Bewohner aus dem Kirchenweg 34 durchzuführen und dann Filmaufnahmen aus Angst vor unschönen Bildern auszuschließen.

Unredlich ist es baurechtliche Untersagungen gegenüber keiner anwesenden Personen mündlich aussprechen und sich später auf diese zu berufen.

Unredlich ist es eine blühende Rattenzucht auf dem städtischen Nachbargrundstück zum Kirchenweg über Jahre zu betreiben. Gleichzeitig die allgemein zu kritisieren.

Unredlich ist es eine Situation über Jahre hinweg kennen & dulden und dem ersten, der diese wesentlich verbessert Steine in den Weg zu legen.

Unredlich ist es eine Brandschau von einem auf den anderen Tag wegen besonderer Dringlichkeit an zu setzen, die Ergebnisse aber über Wochen nicht zu kommunizieren.

Unredlich ist es wenn die Verwaltungsspitze der Landeshauptstadt Kiel als oberster Dienstherr diesem Treiben in den Ämtern keinen Einhalt gebietet.

Brandgefährliche Flüchtlingshilfe

Wir freuen uns über das große Engagement der Landeshauptstadt Kiel in der Flüchtlingshilfe. Zuletzt wurde sogar die alte Markthalle am Bootshafen hergerichtet. Das hier Brandschutzregeln nicht höchste Priorität genossen haben, zeigt das Bild des Oberbürgermeisters Kämpfer deutlich. Aber genau aus diesem Grunde sollen unsere bulgarischen Bewohner aus dem Kirchenweg 34 ausziehen. Und wo sollen die dann hin? Vielleicht auch in die Markthalle? Wo es keine Privatsphäre gibt und eine als prekär zu bezeichnende Lebenssituation. Und dies für Menschen, die nicht vor Krieg flürchteten, sondern vor falsch verstandenem Übereifer der Stadt. Wir appellieren daher erneut: Liebe Landeshauptstadt Kiel, lieber Oberbürgermeister Kämpfer: kommen Sie zur Vernunft. Lassen Sie die neuen bulgarischen Mitbürger dort wohnen, wo diese es möchten. Wo sie ihr frei gewähltes neues zu Hause haben. In diesem Haus sind Sie willkommen. Refugees welcome – Sinti und Roma aus Bulgarien nicht?

 

Zunächst möchten wir Herrn Todeskino zum Preis „Stein des Anstoßes“ von Kabel1 ganz herzlich gratulieren! Wohl verdient, wie wir finden!

Drollig ist natürlich, warum sich ein Bürgermeister von einem angemeldeten Fernsehteam so überrumpeln lässt. Google hätte hier die Antwort gegeben, um welche Sendung es sich hierbei handelt. Aber vielleicht hat die Stadt – wie schon mehrfach – die ausschließlich bulgarisch sprechenden Bewohner des Kirchenweges 34 hierzu auf Deutsch befragt. Anders lässt sich das kaum erklären…

Nun aber zum aktuellen „Stein des Anstoßes“

Am 11. September erreichte uns eine erneute Bauaufsichtliche Anordnung (mittlerweile die vierte). Diese befasst sich nun endlich mit den sehnlich erwarteten Ergebnissen der Brandschauen vom 20. und 21. August.

Auch hier treten wieder abstruse Vorgehensweisen der Stadt zutage. So wird im Bescheid auf eine mündlich vor Ort erfolgte Nutzungsuntersagung eingegangen; nur leider war kein Mitarbeiter des Vermieters oder der Hausverwaltung zu diesem Zeitpunkt vor Ort. Es fragt sich also, wem gegenüber diese Untersagung ausgesprochen wurde. Selbstgespräche zählen nicht…

Nun wollen wir aber einmal den Bescheid uns inhaltlich anschauen.

Hierin wird auf einmal die Nutzung von Räumen, die zum Hof liegen verboten, weil sie angeblich nicht von der Feuerwehr erreicht werden können. Abgesehen davon, dass die Eckhauslage genau diese Erreichbarkeit unserer Ansicht nach ermöglicht.

Die Hoflage eines Zimmers kann wohl kaum ausschlaggebend sein, denn dies träfe auf eine sehr große Zahl an Häusern in Kiel zu. Allerdings bekomme ich jetzt Angst vor den Fähigkeiten unserer Kieler Berufsfeuerwehr, die ich bisher immer aufs Höchste geschätzt habe.

Es ist schon erschreckend, dass sie sich außerstande sieht, selbst aus dem 2. Stock Menschen zu retten.

Fristablauf für diese Anordnung mit Zugang am 11.9. ist der 15.9. Hierbei scheint es fast überflüssig zu betonen, dass es sich bei den zu räumenden Zimmern um vermietete und bewohnte Räume handelt. Die dortigen Bewohner binnen 4 Tagen auf die Straße zu setzen, endete mit Sicherheit in der Obdachlosigkeit. Dies scheint im Interesse der Verwaltungsspitze der Stadt Kiel zu liegen.

Die von der Stadt Kiel aktuell für Asylbewerber bevorzugte Unterbringung in Container (z.B. auf dem Nordmarksportfeld) hat überdies eine höhere Belegungsdichte, als es selbst in den kühnsten Annahmen der Stadt nicht mal im Kirchenweg 34 gegeben hat.

Den Bescheid Nr. 4 werden wir in voller Länge hier veröffentlichen.


Vorgeschichte

Im Jahre 2014 wurde der Eigentümer durch ein Exposé auf ein Objekt in Kiel Gaarden aufmerksam. (Verkaufsprospekt)

Aus diesem geht hervor, dass es sich um ein gepflegtes Mehrfamilienhaus mit Einzelzimmervermietung handelt.
Diese Art der Vermietung ist durch die Stadt Kiel bereits in den 90er Jahren genehmigt worden.

Alleine in der Holtenauer Straße sind mindestens drei Objekte bekannt, in denen mehrere Etagen als Einzelzimmer mit Gemeinschaftsbädern vermietet werden.

Der neue Eigentümer, welcher sich hauptsächlich im Ausland aufhält, bat mich das Objekt zu besichtigen. Nach ca. 10 Tagen erhielt ich einen Besichtigungstermin, welcher relativ ernüchternd war. Ich teilte dem Eigentümer mit, dass sich das Objekt in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand befand und hohe Investitionen nötig wären.

Letztere stellten kein Problem dar und das Objekt wurde gekauft.

Die Übergabe

Im Februar 2015 wurde das Objekt vom Hausmeister des alten Eigentümers an die Verwaltung der GF Consulting GmbH in Kiel übergeben.

Bei der ersten Begehung mussten wir leider feststellen, dass sich der Zustand anscheinend „über Nacht“ extrem verschlechtert hatte. Das relativ saubere Treppenhaus war auf einmal völlig vermüllt. Die verschlossenen Zimmer, für die der ehemalige Hausmeister keine Schlüssel hatte, stellten sich als Ruinen und Tropfsteinhöhlen dar.

Hinter einer Rigipswand im Keller entdeckten wir 60 Kubikmeter Müll. Im damals nicht zugänglichen Hinterhof kamen auf jede Mülltonne ca. 30 Ratten, welche ihre Behausungen direkt im völlig verwahrlosten Nachbargrundstück hatten. Die Ratten waren selbst tagsüber zu Dutzenden in und auf den Mülltonnen.

Die Zimmer waren zum großen Teil ohne Strom- und Wasserversorgung.

Mietverträge – sofern vorhanden – waren zumeist unvollständig oder schlicht falsch. Kaum eine Angabe dort stimmte mit der Realität überein.

 Die Situation der Menschen

Es stellte sich heraus, dass es anscheinend viel mehr Bewohner gab, als angegeben waren. Eine genaue Zahl der tatsächlichen Bewohner hatten zum Zeitpunkt der Übergabe weder wir noch das Einwohnermeldeamt. (Schreiben des Einwohnermeldeamtes)

Umso verwunderlicher mutet es an, dass Bürgermeister Todeskino öffentlich wiederholt die Zahl von 140 Bewohnern nennt, obwohl das EMA diese Zahl in ihrem Schreiben (s.o.) selbst anzweifelt und deutlich nach unten korrigieren wollte. (Schreiben des Einwohnermeldeamtes)

Aus unserer Sicht verstößt jedoch das Verschicken von 140 personenbezogenen Datensätzen der möglichen Bewohner im Haus gegen datenschutzrechliche Bestimmungen.

Die Zimmer werden hauptsächlich von bulgarischen EU-Bürgern aus eigenen Mitteln angemietet, da sie keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland haben, wenn sie nicht mindestens 7 Monate  sozialversicherungspflichtig hierzulande gearbeitet haben. Letzteres trifft auf die meisten Bewohner nicht zu.

Vielmehr bestreiten sie ihren Lebensunterhalt mit Gelegenheitsjobs auf dem Bau, als Putzkräfte oder durch z.B. Flaschensammeln. Der große familiäre Zusammenhalt ermöglicht es ihnen dennoch mit geringen Finanzmitteln ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Unter ihnen gibt es auch viele ausgebildete Fachkräfte, die aufgrund der Sprachbarriere nur schwerlich auf dem normalen Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Der Wille zur Teilnahme an Sprachkursen ist durchweg gegeben; lediglich das nicht vorhandene Angebot bremst diesen Lernwillen massiv aus.

Die ersten Maßnahmen

Bereits in den ersten Tagen wurde ich mit dem alten Eigentümer im Bauamt als neuer Verwalter vorstellig. Hieraus entwickelte sich mit der zuständigen Sachbearbeiterin eine konstruktive Zusammenarbeit. Der Stadt Kiel war die Situation des Hauses – im Gegensatz zu uns – seit Jahren wohl bekannt. Im weiteren Gespräch stellte sich sofort heraus, dass es einen Bescheid mit Auflagen an den alten Eigentümer von der Stadt Kiel (Bescheid an den Voreigentümer) gab.
Die abgearbeiteten Auflagen wurden der Sachbearbeiterin mitgeteilt.

Die Rattenplage

Bereits im März wurde von uns das Nachbargrundstück eines verantwortungslosen Eigentümers im Steinmarderweg (Artikel in den Kieler Nachrichten vom 20.03.2015), welches direkt an unseren Hinterhof angrenzt, großflächig ausgebaggert und somit hunderten Ratten ihre Bauhausung genommen. Den Rest musste eine Schädlingsbekämpfungsfirma übernehmen, die bereits seit Februar mit der Bekämpfung beauftragt war. Das Grundstück  wurde kostenintensiv mit Mutterboden wieder aufgefüllt. Diese Kosten übernahmen wir.

Ein paar Impressionen:

Des Weiteren wurde der gesamte Hof mit einer neuen Kanalisation versehen und komplett neu betoniert.

Fraglich ist, warum die Stadt, der die Rattenplage durch mehrfache Begehungen in den vorangegangenen Jahren (seit 2010) (Bescheid der Stadt Kiel) nicht verborgen bleiben konnte, nicht auf den Eigentümer eingewirkt und ihn auf seine Verantwortung gedrängt hat. Dieses ist für uns umso unverständlicher, als dass Oberbürgermeister Dr. Kämpfer in seiner Pressemitteilung (Pressemittelung der Stadt Kiel vom 6.8.15) den Eigentümer des Kirchenweges zur Verantwortung ziehen wollte.
Warum wurde der Eigentümer des rattenverseuchten Nachbargrundstücks nicht in gleicher Weise zur Verantwortung gezogen und das Grundstück der Verwahrlosung überlassen?

Vielleicht mag es daran liegen, dass ausweislich des Grundbuchauszuges des Amtsgerichts Kiel der alleinige Eigentümer des Grundstücks im Steinmarderweg die Landeshauptstadt Kiel ist, worauf diese eine „florierende Rattenzucht“ jahrelang betrieb.

Wohnwert Gaarden

Wohnwert Gaarden ist eine Initiative von Eigentümern mit Häusern im Kieler Stadtteil Gaarden und ist unter dem Dach des Haus & Grund e.V. angesiedelt.

Herr Dau-Schmidt von Wohnwert-Gaarden bat uns um einen Gesprächstermin. Dieser fand in unseren Räumlichkeiten statt. Hierbei ging es um die Zustände im Kirchenweg. Ich erklärte Herrn Dau-Schmidt, dass wir das Objekt erst im Februar übernommen haben und seitdem viele Verbesserungen vorgenommen haben, dieses aber nicht innerhalb weniger Wochen zu bewerkstelligen ist. Hierbei musste auch auf die Bewohner Rücksicht genommen werden und wir uns unserer Verantwort bewusst seien.

Im Laufe des Gespräches erhielt ich den Eindruck, dass es lediglich um eine Reduzierung der Bewohner ging, da diese das Straßenbild und die Anwohner störten; jedoch nicht um das Wohl der Bewohner. Auch der anwesende Landesvorsitzende des Verbandes Deutscher Sinti und Roma e. V. in Schleswig-Holstein bemängelte lediglich die Situation, hatte aber ebenso wie Herr Dau-Schmidt keinerlei Lösungsvorschläge. Da Herr Dau-Schmidt – wie er mir mitteilte – in der Initiative Wohnwert Gaarden ca. 144 Hauseigentümer vertritt, schlug ich vor, dass wenn in einem dieser Objekte eine Wohnung frei werden würde, diese mit einigen Bewohnern des Kirchenweges belegt werden könnte. Hierdurch ließe sich doch leicht die Wohnsituation der betroffenen Bewohner verbessern.
Leider stieß dieser Vorschlag auf wenig Gegenliebe, obwohl allen Gesprächsteilnehmern bewusst war, dass die Bewohner des Kirchenweges auf dem normalen Wohnungsmarkt nur äußert geringe Chancen hätten.

Dieses ist bei einigen Mitgliedern der Initiative Wohnwert Gaarden wohl auch nicht erwünscht. Vielmehr wird dort befürchtet, dass ein vermehrter Zuzug von Menschen aus Bulgarien oder Rumänien den Wert ihrer Immobilien deutlich senken würde, da alle anderen Mieter hiernach ausziehen würden.

Das Gespräch wurde beendet.

Wie die Kieler Nachrichten am 15. August berichteten, möchte Wohnwert Gaarden dort normale Menschen wohnen haben. Sind Bulgaren keine normalen Menschen?

Bauaufsichtliche Anordnung

Am Morgen des 6.8.2015 erhielt ich einen Anruf von einer Vertreterin der Presse, die mit mir über die Pressemitteilung der Stadt Kiel vom gleichen Tage (Pressemittelung der Stadt Kiel vom 6.8.15) sprechen wollte. Hierbei handelte es sich wohl um Bauaufsichtliche Anordnungen (Anordnung 1, Anordnung 2, Anordnung 3), die ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten hatte.

Ich verabredete mich kurzfristig mit der Pressevertreterin zum Gespräch vor Ort im Kirchenweg. Als ich dort ankam waren bereits mehrere andere Pressevertreter anwesend.

Zwischenzeitlich waren die Bauaufsichtlichen Anordnungen an mich zugestellt worden.

Den ersten Fehler entdeckte ich bereits vor dem Öffnen der Umschläge. Als Empfänger solcher Anordnungen wird nach § 219 LVwG ausschließlich der Eigentümer eines Grundstückes angeschrieben.

Die Firma GF Consulting GmbH ist aber lediglich die Verwalterin des Kirchenweges und nicht Eigentümerin. Die fehlende Eigentümereigenschaft ist der Stadt Kiel aus mehreren Gründen bekannt. Zum Beispiel das Schreiben des Einwohnermeldeamtes vom 6. Mai 2015, worin wir deutlich als Verwalter angeschrieben werden (Schreiben des Einwohnermeldeamtes). Auch ein kurzer Blick ins Grundbuch hätte diesen Fehler leicht vermeiden lassen.

Umso erstaunter war ich, als die Landeshauptstadt Kiel in der dritten von drei bauaufsichtlichen Anordnungen (Anordnung Nr. 3 – Seite 2) erklärte, dass sie mich als Eigentümer durch Befragung der bulgarischen Hausbewohner im Kirchenweg ermittelt hatte, obwohl diese höchstens rudimentäre Deutschkenntnisse vorweisen, wenn nicht sogar keine.

Ich war über die höchst ungewöhnlichen Recherchen der Stadt sehr erstaunt.

Intermezzo erster Anwalt

In solchen Situationen erscheint es vorteilhaft, fachkundigen Rat einzuholen, zumal mich die Stadt mit Ordnungs- und Zwangsgeldern in fünfstelliger Höhe insgesamt bedrohte.

Ich konsultierte einen Kieler Fachanwalt und bat ihn um Mandatsübernahme. Er lies sich die Situation und die Bescheide der Stadt schildern. Hierbei ging ich beispielhaft auf ein paar Details der Bescheide ein. Als ich den Namen der Amtleiterin erwähnte, nahm das Gespräch eine unerwartete Wendung. Der Anwalt eröffnete mir, dass seine Kanzlei den Fall nicht übernehmen könne, da seine Partnerin mit der besagten Amtsleiterin „verbändelt“ sei. Anwaltliche Schweigepflicht wurde versichert.

Die neuen Bescheide

Wenige Stunden nach oben beschriebenen Telefonat mit dem Rechtsanwalt kreisten zwei Mitarbeiter der Stadt Kiel um unser Bürogebäude und zogen unverrichteter Dinge wieder ab, weil sie neue Bescheide an die richtige Eigentümerin des Kirchenweges zustellen wollten und trotz entsprechender Beschriftung am Briefkasten, diese nicht finden konnten.

Die neuen Bescheide wurden durch eine kompetente Mitarbeiterin der Deutschen Post AG per Zustellungsurkunde zugestellt.

Die alten falsch adressierten Bescheide

Zu meinem großen Bedauern hat die Stadt Kiel nach ihrem Irrtum die mir zugestellten Bescheide nicht zurückgenommen, so dass ich mich noch am gleichen Tage gezwungen sah, mir erneut anwaltlichen Beistand zu suchen.

Die drei von mir konsultierten Anwälte nahmen gerne das Mandat an. Die Widersprüche erhielt die Stadt bereits am frühen Montag Morgen. Hierin wurde der Stadt eine Frist zur Rücknahme der Bescheide an mich gesetzt.

Diese wiederholte Verfehlung der Stadt wird den Steuerzahler mehrere Tausend Euro Anwaltsgebühren kosten, da diese aufgrund ihrer evident rechtswidrigen Bescheide die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung übernehmen müßte.

Bereits am Mittag wurde durch einen Mitarbeiter der Stadt die Rücknahme der Bescheide zugestellt. Die Begründung lautete schlicht: „Entgegen meiner Annahme ist die Firma GF Consulting nicht Eigentümerin des Grundstückes…“ (Rücknahmebescheid)

Meiner Annahme nach hätten diese unnötigen Kosten für den Steuerzahler leicht vermieden werden können. (s.o.)

Es fängt an sehr merkwürdig zu werden…

Bemerkenswert an diesen drei Anordnungen ist, dass Bürgermeister Todeskino die private Initiative „Wohnwert Gaarden“ bereits am 23. Juli – also mehr als zwei Wochen vor dem Empfänger der Bescheide – über diese informierte. (Schreiben Todeskino an Wohnwert) Und hierbei sogar sehr konkret auf die zu treffenden Maßnahmen einging.

Interessant dabei ist, dass Todeskino die angebliche Bewohnerzahl von 140 Personen auf 40 reduzieren möchte. Wie er zu letzterer Zahl kommt, konnte bis heute nicht erläutert werden; selbst von Todeskino nicht.

Wenn man die Anordnung wörtlich nehmen würde, dann dürften in den 54 Zimmern auch 54 Menschen wohnen und nicht nur 40, da die Einzelzimmervermietung seit Jahrzehnten von der Stadt genehmigt ist.

Sollte es vielleicht doch an der Herkunft der Bewohner liegen? Andere ähnlich dicht belegte Häuser mit Einzelzimmervermietung sind der Stadt bekannt und nicht in deren Fokus. Diese liegen aber in „guten Ecken“ auf dem Westufer und haben fast durchweg deutsche Mieter.

Andererseits belegt die Landeshauptstadt Kiel selbst das „Hotel Gaarden City“ in der Kaiserstraße 62, teilweise mit drei einander fremden Personen pro Zimmer.

Willkommenskultur mal anders…

Oder die Duldungsanordnung vom 14. August 2015 an alle Bewohner des Hauses

Völlig verstört informierten mich einige Mieter an diesem Tage über ihren Übersetzer und baten mich kurzfristig vorbeizukommen. Als ich vor-Ort ankam, stand der Mitarbeiter der AWO Kiel umringt von teilweise weinenden Frauen vor dem Haus.

Er berichtete mir, dass Todeskino allen Bewohnern Schriftstücke hat zukommen lassen. (Duldungsanordnung) Hieraus geht hervor, dass die Mieter sich quasi alles gefallen lassen müssen, was der Vermieter sich einfallen lässt, um sie auf die Straße zu setzen und der Obdachlosigkeit anheimfallen zu lassen. Sollten sie sich dieses nicht gefallen lassen, so hätten sie ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- € an die Stadt zu entrichten. Beides bedeutet für die Betroffenen eine ausweglose Situation.

Darunter stand:

Um Ihnen die Konsequenzen dieses Bescheides näher erläutern zu können, laden wir Sie zu einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 26.8.2015 um 17.00 Uhr in der Mensa der Hans-Christian-Andersen Schule in Kiel Gaarden, Stoschstraße 24 ein.

Lassen Sie sich dies nicht entgehen und gönnen Sie sich das einmalige Erlebnis, wie die Landeshauptstadt Kiel Menschen erklären möchte, dass sie demnächst obdachlos sind.

 

Wer hat Angst vorm schwarzen Mann…?

So lautet ein altes Sprichwort. Dass dieses aber mal im Kirchweg Realität werden sollte, konnte ich mir bis zum 17. August 2015 nicht vorstellen. An diesem Tage standen urplötzlich mehrere kräftige schwarz gekleidete Männer im Haus. Auf Nachfrage eines besorgten Nachbarn – es gab wenige Tage zuvor rechtsextreme Drohungen von Anliegern samt Hitlergruß – erklärten die Herren in schwarz, dass sie mit der Stadt und der Polizei zusammen arbeiten würden. Ihr Auftrag sei es die Bewohner zu beschützen. Nach den eben genannten Vorfällen erzeugten diese bei den Bewohnern aber eher ein Gefühl der Angst denn der Sicherheit durch ihr Auftreten.
Weder die Polizei, noch der Verwalter des Hauses und schon gar nicht die Bewohner wurden im Vorwege über diese undurchsichtige Maßnahme informiert. Vertrauenserweckend und seriös ist landläufig etwas anderes.

Ich habe daraufhin den Oberbürgermeister Dr. Kämpfer diesbezüglich schriftlich am 19. August 2015 kontaktiert.

Aufgrund der Urlaubsabwesenheit des Oberbürgermeisters kann er sich leider erst nach seiner Rückkehr mit meinem Schreiben beschäftigen. Ich bin gespannt.

 

Hektik pur

Die fortgesetzte Presseberichterstattung über das Thema scheint in die Stadtverwaltung Unruhe hereingebracht zu haben. Anders ist der plötzliche und hektische Aktionismus nicht zu erklären.

Beispielhaft sei hier zunächst der 17. August 2015 genannt, an dem mir um 16:30 Uhr per Email ein Termin am nächsten Vormittag um 11:00 Uhr zu einer Brandschutzverhütungsschau vorgegeben wurde. Von Bauämtern anderer Städte werden solche Termine mit der Hausverwaltung abgesprochen oder rechtzeitig angekündigt. Früher war es bei der Stadt Kiel auch einmal so.
Darüber hinaus stellen die wiederkehrenden Besichtigungen durch die Stadt für die Bewohner eine Belastung und einen Eingriff in ihre Privatsphäre dar, denn die Mitarbeiter der Behörden verlangen Zutritt zu allen Räumen des Hauses.
Komischerweise muss man dazu sagen, dass der Termin – ohne Absage – dann doch nicht stattfand.
Dafür aber am nächsten Tag das gleiche Spiel für den übernächsten Vormittag. Hier allerdings ging die Email schon um 16:02, also sagenhafte 31 Minuten früher als am Vortag, ein.
Diese Brandschau fand dann immerhin wie angekündigt, statt. Verwunderlich bei der ganzen Geschichte ist nur, dass die Stadt Kiel uns das fachliche Ergebnis dieser Brandschau nicht mitgeteilt hat, sondern lediglich die ohnehin öffentliche Pressemitteilung hierzu übersandt hat.

In dieser Pressemitteilung wird heldenhaft berichtet, wie ein anwesender Elektriker – der im vorauseilenden Gehorsam bereits im Vorwege beauftragt wurde – in mehreren Räumen Elektroherde vom Stromnetz nahm. Die verängstigten Bewohner wussten nicht wie ihnen geschah. Allerdings wissen die Betroffenen Eltern auch nicht, wie sie ihren Kindern ohne Herd eine warme Mahlzeit bereiten sollen.
Da bereits im Juli Begehungen stattgefunden haben, aufgrund derer die Anordnungen 1-3 erlassen wurden, stellt sich die Frage, ob bei den vorherigen Begehungen schlampig gearbeitet wurde oder ob diese Maßnahmen geeignet sind, die Bewohner zu vergraulen.

Am 27. August berichtete das Flensburger Tageblatt ausführlich über die Versammlung vom Vortage (Zeitungsartikel). Kameras waren nicht zugelassen – die Stadt hatte wohl Angst vor unschönen Bildern mit weinenden Kindern.
Hierbei beginnt der Artikel sehr interessant, denn die Stadt will weg von der „Brechstangen-Methode“ – den Umkehrschluß hieraus braucht man nicht explizit zu nennen.
Auch die Alternativunterkunft (eine Halle der Stadtmission) verspricht keine Verbesserung der Wohnsituation für die Bewohner des Kirchenweges. Wer will schon mit 30-40 anderen Menschen in einer Halle leben, wenn er doch ein eigenes Zimmer für sich gemietet hat?

Das Versprechen der Stadt „niemand werde ohne Obdach sein“ deutet auf eine Kehrtwende hin. Noch vor wenigen Wochen sprach Bürgermeister Todeskino, dass hauptsächlich „Eigeninitiative“ gefragt sei.
Hier scheint die öffentliche Berichterstattung gehörig Druck auf die Verwaltungsspitze der Stadt ausgeübt zu haben.

Allerdings bleibt festzuhalten, dass sich einzelne Bewohner des Kirchenweges 34 durch die Stadt diskriminiert fühlen. Dies ist auch mehr als verständlich, wenn im Wochentakt „Stubenkontrollen“ mit großem städtischen Aufgebot durchgeführt werden. Hier scheint die Stadt eine klare Einschüchterungs- und Überumplungstaktik gefahren zu haben; niemand sonst läßt Behörden dauernd ohne Ankündigung in die eigene Wohnung.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Jedermann-Recht; gilt also auch für Bulgarische Staatsbürger.

Widerspruch eingelegt
Wir haben heute Widerspruch gegen die Bescheide der Stadt Kiel eingelegt, da diese nicht nur rechtswidrig, sondern auch schikanös und diskriminierend sind.
Aufgrund des laufenden Verfahrens wurde uns geraten die Begründungen einstweilen nicht zu veröffentlichen. Sobald dies möglich ist, werden sie hier zu finden sein.
Eine Konversattion über die Medien halte ich – im Gegensatz zur Stadt – für mehr als sinnvoll. Das willkürliche und abstoßende Vorgehen, welches den Fremdenhass schürt, halte ich durchaus für ahndenswert. In einem privatwirtschaftlichen Betrieb hätte alles zusammen genommen schon längst zu personellen Konsequenzen geführt.
Abschließend sei erwähnt, dass die hyper dringliche Brandschau der Stadt von letzter Woche anscheinend doch nicht so wichtig gewesen sein kann – bis heute ist uns keine Mängelliste zugegangen. Soviel zum Thema man möchte Menschen retten.

Die diskriminiererende Email

Uns wurde heute von der Verfasserin einer diskriminierenden Email mit Anwälten gedroht, wenn wir diese weiter auf der Seite belassen. Vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung haben wir diese Email erstmal von unserer Seite entfernt. Da scheint wohl jemand ob der eigenen Worte kalte Füße bekommen zu haben.

Der Anruf
Zur Anordnung 1 erreichte uns am 3.9. ein mehr als merkwürdiges Telefonat aus dem Bauamt der Landeshauptstadt Kiel. Der Anrufer (Name bekannt) fragte uns, was mit Punkt F und G der Anordnung wäre.

Zur Punkt F wurde bereits am Wochenanfang durch den Anwalt Stellung genommen; hier scheint die Kommunikation innerhalb der Stadtverwaltung nur begrenzt effektiv zu sein.

Zu Punkt G können wir nur wiederholen, dass uns endlich die Ergebnisse der glorreichen Brandschau zustellt werden; ein von der Stadt beauftragter und finanzierter Elektriker war fast 2 Tage vor Ort. Seine einzige Aufgabe schien das Abklemmen von Elektroherden der Bewohner zu sein.

Heute haben wir mit Datum vom 3. September die Ergebnisse der glorreichen Brandschauen vom 20.+21.8.zugestellt bekommen.
Erstaunlich hieran ist, dass hier vermeintliche Mängel aufgeführt werden, für die die Stadt uns bereits in den Anordnungen I-III eine Frist zur Beseitigung bis zum 31.08. eingeräumt hat. Eine Mängelliste nach Fristablauf zuzusenden ist genauso wenig zielführend, wie eine Brandschau 10 Tage vor diesem Termin. Als Motivation kommt daher eher Schikane und Druckerhöhung, denn sauberes Verwaltungshandeln in Betracht. Dies deckt sich insbesondere mit der langen Bearbeitungszeit der Mängelliste von nahezu 2 Wochen, wo doch Herr Todeskino und Herr Stöcken bereits am 21.8. von der besonderen Notwendigkeit und Dringlichkeit der Brandverhütungsschau überzeugt waren.

Aktuell: Die glorreiche Brandschau…

Die Landeshauptstadt Kiel hat auf Veranlassung ihrer Berufsfeuerwehr am Donnerstag 20.08 und Freitag 21.8. ein Brandschau durchgeführt.

So zumindest laut die Pressemitteilung der Stadt vom 21.08 (Pressemitteilung der Stadt).

Komischerweise teilte der diensthabende Feuerwehrbeamte (Name liegt uns vor) bei einem Gespräch mit mehreren Zeuge mit, daß die o.g. Brandschau nicht von der Feuerwehr Kiel initiiert worden sei.

Ich frage mich nun, ob der Feuerwehrmann nun die Zeugen und mich angelogen hat, was ich mir wirklich nicht vorstellen kann, oder aber ob die Stadt Kiel hier nur begrenzt die Wahrheit kommuniziert hat.

Wenn zweiteres der Fall sein sollte, erweckt es bei mir den Eindruck – zumal wir bis zum heutigen Tage keine diesbezügliche Rückmeldung der Stadt erhalten haben – dass es sich hierbei um eine weitere Schikanemassnahme handelt. Es wäre sicherlich im Interesse der Stadt – da Herr Todeskino zuvorderst Menschenleben retten möchte – uns schnellstmöglich die „Fülle der beanstandeten Brandschutzmängel“ mitzuteilen.

Vielmehr hinterließ die unabgesprochene Zwangsbesichtigung eines jeden Raumes bei den Bewohnern ein Gefühl der Willkür und Diskriminierung.
Oder wie gefiele es Ihnen, wenn im Wochentakt fremde Menschen ihre Wohnung inspizieren und den Herd abklemmen möchten?

Es ist weiterhin sehr zweifelhaft, warum die vorherigen Besichtigungen nicht ausreichend waren. Ist hier etwa schlampig gearbeitet worden? Oder sollten am 20./21.8. Mängel an den Haaren herbeigezogen werden. Dies könnte sich mit der Aussage eines Feuerwehrmannes (Name bekannt) decken: „Morgen sollen wir den Kirchenweg auseinander nehmen und soviele Mängel wie möglich finden.“

Aber hierzu kann die Verwaltungsspitze der Stadt sicherlich genau Auskunft erteilen…