PM vom 6. August 2015

Stadtverwaltung geht gegen rechtswidrige Überbelegung im Mehrfamilienhaus auf dem Kieler Ostufer vor

575/6. August 2015/jkl

Viele Kielerinnen und Kieler aus dem Stadtteil Gaarden haben bereits ihr Unverständnis über die Wohnverhältnisse im Haus Kirchenweg 34 geäußert. Unter anderem hat sich die Interessengemeinschaft WohnWERT mit einer Petition an die Verwaltung gerichtet, ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen die vorherrschende Wohnsituation einzuleiten.

Gegenwärtig werden die Räume der drei und sechs Zimmer großen Wohnungen in dem fünfgeschossigen Mehrfamilienhaus im Kirchenweg 34 einzeln vermietet, was grundsätzlich zulässig ist. Allerdings wurden bei einer Begehung im Juli durch mehrere Fachämter diverse bauliche Mängel festgestellt, die unter anderem den Brandschutz betreffen. Eine Befragung der Anwesenden ergab, dass 113 Bewohnerinnen und Bewohner in dem Haus leben sollen. Nach aktuellen Informationen des Einwohnermeldeamtes sind in den Zimmern des Hauses allerdings 140 Personen als Bewohner gemeldet.

Die Brandschutzmängel und die Überbelegung, durch die drei oder mehr Personen in einem Zimmer leben, sieht die Stadtverwaltung als unhaltbare Zustände an, die die gesunden Wohnverhältnisse gefährden. Auf der Grundlage von Paragraph 59 der Landesbauordnung hat Stadtbaurat Peter Todeskino den Hauseigentümer aufgefordert, die baulichen Mängel zu beseitigen und die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses auf 40 zu senken. Er ordnete zudem die sofortige Vollziehung der bauaufsichtlichen Anordnung an, die der Vermieter nun bis zum 15. September umsetzten muss.

Auch Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer äußert sich kritisch über Wohnverhältnisse im Haus Kirchenweg 34. „Die Situation im Kirchenweg ist eine nicht hinnehmbare Zumutung für die Mieter, die Nachbarn und den ganzen Stadtteil. Es wird höchste Zeit, dass wir gegen diese Überbelegung vorgehen und den Vermieter zur Verantwortung ziehen.“